Eine POLEMIK
Die ganze Geschichte begann für mich mit
einer Hochsommerüberraschung
Ihre urheberrechtswidrigen Inhalte, Unser Zeichen: ....
Nein, das hier wird kein Aufsatz über Groß- oder Kleinschreibung
nach dem Komma.
Dieses war/ist die Betreffzeile einer eMail, deren Inhalt sich mir erst
nicht erschließen wollte, den ich dann für einen sehr schlechten
Scherz hielt, um nach mehrfachem Lesen fast einen Herzkasper mit Atemstillstand
samt dazugehöriger Sprachlosigkeit - letztere bei mir eigentlich
schlicht undenkbar - zu erleiden, und der mich schließlich wütend
und kampfeslustig gemacht hat - wobei lustig als Beschreibung meines
Seelenzustandes diesen um Haaresbreite verfehlt.
Vor der Kampfeswut gab es noch einen anderen Impuls, dem ich per Telefon
am folgenden Tag nachgab, dazu unten mehr.
Aber ich will versuchen, soweit möglich, ernst zu bleiben und zu
schreiben, denn das Ganze ist kein Witz.
Also die Nachricht vom 15.07.2013.
Sie stammt von der Kanzlei Dr. Schenk in Bremen.
Im Anhang (den ich erst nach telefonischer Rückfrage bei o. gen.
Kanzlei, ob es sich wirklich um eine solche handele, geöffnet habe)
folgende Dokumente, die mir auch noch per papierener Post zugehen sollten:
1. ein Anschreiben, in dem mir u. a. mitgeteilt wird
- daß Boris Hellmers-Spethmann, seines Zeichens freier Journalist,
der regelmäßig eigens verfaßte Texte veröffentlicht,
einen davon am 08.12.2008
in der Kreiszeitung Stuhr/Weyhe, ihr Mandant sei;
- daß ich eine Internetplattform - www.scarlett-o.de - betreibe,
auf der ich
regelmäßig Beiträge, News und Termine im
musikalischen Bereich
veröffentliche, u. a. besagten Text vom 08.12.08, der
dann zitiert wird;
- daß der Text als Sprachwerk geschützt sei;
- daß die Veröffentlichung das Urheberrecht des Mandanten verletze;
- daß ihrem Mandanten ein Schadens- und Unterlassungs- sowie ein
Auskunftsanspruch zustünde;
- daß sie mir vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit
zur
außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses
gäben;
- daß die beigefügte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung
zu
unterzeichnen und bis spätestens zum 25.07.13 zurückzusenden
sei;
- daß ich ihrem Mandanten Schadensersatz zu zahlen hätte;
- Nutzungsgebühr für ungenehmigte Textnutzung pro Jahr 1.900,-
€
plus Auskunft über Dauer der Textnutzung;
- Vergleichsangebot: Zahlung von 600,- € sofort an Mandanten, der
dann auf das Auskunftsrecht verzichte;
- zzgl. der Kosten für die Beauftragung der Kanzlei in Höhe
von 869,- €, wobei der Gegenstandswert auf 16.000,-
€ zu beziffern sei;
- alles einzuzahlen bis 25.07.2013, ansonsten Gerichtsverfahren;
2. eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- bei erneuter Textverwendung 5.100,- € Vertragsstrafe (es folgt
das wiederholte
Zitieren besagten Textes);
- auf das Vergleichsangebot einzugehen und sofort zu zahlen;
3. eine Vollmacht
unterschrieben von Boris Hellmers-Spethmann;
W O W
Das muß man erst einmal sacken lassen.
Ja, ich habe eine Internetseite, auf der ich regelmäßig Beiträge,
News und Termine im musikalischen Bereich veröffentliche. Logisch,
ich bin Musikerin und möchte, daß Publikum und Veranstalter
über mich und meine Arbeit informiert werden.
Und ja, ich habe den Text von Boris Hellmers zitiert. Und das mit seiner
Genehmigung.
Ich erinnere mich nicht an viele der Presseleute, die mir in 35 Bühnenjahren
begegnet sind, an das Treffen mit Boris Hellmers kann ich mich sehr genau
erinnern.
Er kam nach unserem Weihnachtskonzert am 05.12.2008 in Stuhr zu mir/uns,
um seine Begeisterung auszudrücken und seine positive Kritik anzukündigen.
Auf meine Bemerkung hin, daß wir uns immer über selbst denkende
und mit eigenen Worten ein Konzert beschreibende Kritiker freuen, um die
Texte als Referenzen zu benutzen, seine (sinngemäße) Antwort:
Da macht euch keine Sorgen, das bekommt ihr von mir! - und er übergab
mir seine Adresse samt Telefonnummer und vollständigem (!!!) Namen
- damals nur Hellmers ohne Spethmann.
Ein paar Tage später schickte uns der Veranstalter den Artikel zu,
der unter dem Pseudonym des Autors in der Kreiszeitung Stuhr/Weyhe (der
Verlag Kreiszeitung distanziert sich übrigens klar von dieser
Abmahnpraxis!) erschienen war, und wir haben uns sehr darüber gefreut.
Der Mann verstand sein Handwerk und hatte ganz offensichtlich nicht nur
Ahnung vom Schreiben sondern auch von Musik.
Ein kleines Allerdings:
Der Artikel ist zu weiten Teilen eine Inhaltsangabe meines Programmes,
ergänzt durch die kritischen Wertungen des Autors. D. h., wenn man
es genau nimmt, habe ich mit der Zusammenstellung des Konzertprogramms
sozusagen das Grundgerüst für den Artikel geliefert und damit
einen - wie auch immer gearteten - Anteil an der Autorenschaft.
Und ja, natürlich habe ich den Artikel später auf die Internetseite
gesetzt und zwar unter Nennung des Erscheinungsdatums, der Zeitung und
des vollständigen Namens des Autors.
Mittlerweile weiß ich, daß dieses Anwaltsschreiben - ganz
offenbar ein Fließbandprodukt mit diversen Rechen- und Schreibfehlern
- jeweils ein wenig modifiziert - an eine ganze Reihe Künstlerkollegen
und sogar einen veranstaltenden Kulturverein gegangen ist.
Nebenbei:
Es hat nicht nur so kleine Lichter wie mich, sondern auch einen Peter
Kraus getroffen. Er persönlich und auch sein Management haben mir
ausdrücklich gestattet, in diesem Zusammenhang seinen Namen zu nennen.
Ich will hier nicht die Gilde der Journalisten als solche angreifen.
Sie müssen genau wie wir zusehen, daß sie von ihrer Arbeit
leben können. Aber bitte keine Abzocke auf so linke Art.
Es geht auch nicht darum, gegen das Urheberrecht anzugehen.
Gerade wir, die wir nicht nur ausführende, sondern komponierende
und textende Musiker sind, haben ein verstärktes Interesse, es zu
schützen, auch und gerade vor Geschäftemacherei.
Trotzdem, ein wenig Polemik ,
man kann es auch künstlerische Freiheit nennen,
erlaube ich mir einfach.
Da kommt jemand, der keinen Eintritt zahlt, obwohl ich ihn nicht eingeladen
habe, in mein Konzert, schreibt über meine Arbeit, veröffentlicht
das, verdient mit meiner Arbeit Geld und zwar, ohne daß ich das
Geschriebene vor der Veröffentlichung zu Gesicht bekomme.
Dieses Stück Schreiberei verschwindet nach der bezahlten Veröffentlichung
in der Tagespresse in der Versenkung, interessiert niemanden mehr, sofern
es überhaupt jemanden erreicht hat.
Ich mache für diesen "Jemand", der keinen Eintritt gezahlt
hat, auf meiner Webseite Werbung, indem ich seine Arbeit vorstelle und
seinen Namen nenne und werde dafür bestraft.
Ich soll für etwas bezahlen, das ohne meine Arbeit gar nicht existieren
würde. Das ist ja wohl verkehrte Welt.
Und ganz offensichtlich herrscht hier keinerlei Rechtssicherheit. Es
gibt, wie ich in den letzten Tagen gelernt habe, die Aussagen, daß
Artikel in Gänze nicht verwendet werden dürfen, wohl aber Ausschnitte,
die zu kommentieren seien oder mit eigenen Worten wiedergegebene Inhalte
solcher Texte.
Na toll, da schreibe ich mir meine Rezensionen gleich selber.
Sollte es dazu kommen, daß einmal bezahlte, erschienene Texte für
die Nachnutzung durch die, um die es in diesen Texten geht, bezahlt,
gemietet, was auch immer, werden müssen, dann wird es sein wie bei
den sich in endlose Längen ziehenden Gerichtverfahren in unserem
Rechtssystem, wo nur der, der sie finanziell durchhält, zu seinem
Recht kommt: Wer es sich leisten kann, Rezensionen zu bezahlen, hat die
Möglichkeit, seine (online-) Pressemappe etc. zu bestücken,
der Rest bleibt auf der Strecke. Von Objektivität in solchen Rezensionen
kann dann allerdings schon gar nicht mehr die Rede sein.
Machen sich Veranstalter eigentlich strafbar, wenn sie uns über
unsere Arbeit verfaßte Artikel aus der örtlichen Presse zusenden?
Das war kein Tip für die nächste Abzockeraktion!!!
Wie wäre es denn mal mit einer Überlegung für ein Gesetz
in dieser Richtung:
Die Veröffentlichung eines Textes über meine Arbeit, den es
ohne meine Arbeit gar nicht geben würde, enthält für mich
automatisch die Genehmigung, diese Veröffentlichung zu benutzen,
quasi eine fiktive Absprache zu gegenseitigem Nutzen.
Ganz im Ernst:
Wenn öffentlich etwas über mich verbreitet wird, muss mir gestattet
sein,
dies genauso öffentlich zu dokumentieren, sowohl mit als auch ganz
ohne Kommentar.
Ich betrachte das als Teil meiner Persönlichkeitsrechte, denn
worum geht es hier vor allen Dingen?
Um M E I N Bild in der Öffentlichkeit.
Wirtschaftliche Interessen anderer - ob berechtigt oder unberechtigt sei
einmal dahingestellt - haben dahinter zurückzutreten.
Mein vorläufiges - polemisches - künstlerisch freiheitliches
- Fazit
Ich werde einen neuen Paragraphen in meine Konzertverträge einfügen
- eine salvatorische Klausel gibt's ja schon, warum nicht einen Boris-Hellmers-Zusatz:
Nicht explizit durch mich eingeladene Pressevertreter - also jene,
die nicht auf meiner Gästeliste stehen - bezahlen die Konzertkarte
wie jeder andere Besucher!
Vermutlich wird das Löhnen des Eintritts die Anzahl der zu Konzerten
erscheinenden Pressevertreter drastisch verringern.
Aber das kann mir bei den o. gen., mir derzeit straffrei zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Nutzung ihrer Arbeitsergebnisse dann
auch egal sein.
Mein Vorschlag
Wir Musiker schreiben uns gegenseitig die Rezensionen, ich über dich
- du über mich, jede/r redigiert über den sie/ihn betreffenden
noch einmal drüber, erweitert, verbessert nach Gusto.
Das wird in vielen Fällen wahrscheinlich wesentlich mehr Substanz
haben, schont Zeit und Nerven und alle sind zufrieden - außer Dr.
Schenk.
Und Boris Hellmers, der sich übrigens am Telefon verleugnen läßt,
geht als Paragraph in die Geschichte ein.
(Hier komme ich zu meinem anfangs erwähnten Impuls. Nachdem der
erste Schreck logischerweise mein ganz eigener war, galt der zweite ihm:
Ob der arme Kerl überhaupt weiß, was da in seinem Namen abgeht?
Ich habe ihn angerufen, mehrmals, vergeblich - wie einige der anderen
Betroffenen auch.
Man hätte reden können bevor so eine Aktion gestartet
wird - reden wollen vorausgesetzt. Er hätte mich anrufen können,
hatte schließlich auch meine Visitenkarte seit dem bewußten
Konzert. Er hätte mir sagen können, daß er nicht mehr
möchte, daß ich seinen Text gut finde und ihn benutze. Sein
gutes Recht. Er hätte mir auch für künftige Nutzung eine
Rechnung unter die Nase halten können. Dann hätte ich Gelegenheit
gehabt, ihm meine Haltung dazu zu erklären oder den Text sofort von
der Seite zu entfernen. Hätte, hätte .... Das Leben könnte
so einfach sein. Dann hätte es natürlich auch keinen Rechtsanwalt
mit guten Geldbeschaffungsideen gegeben...)
Apropos Rechtsanwälte:
Ich habe in meinem Haus eine Katzenkasse zu stehen, deren Inhalt (Gaben
von Freundinnen) mir dabei hilft, das Leben, also Kastrationen, Futter
usw. diverser wilder Katzen zu finanzieren.
So eine Kasse könnte ich auch zur Versorgung bedürftiger Rechtsanwälte
einrichten.
Nochmal allgemeiner Ernst
Advokaten, die versuchen, schnelles Geld zu machen, bringen dabei ganz
nebenbei eine Tradition - modern ausgedrückt: eine klassische "win-win-Situation"
- zu Fall:
Von Veranstaltern erhält der Journalist - im allgemeinen - traditionell
nicht nur freien Eintritt zur Veranstaltung, sondern traditionell
auch die Erlaubnis zu fotografieren (womit er, nebenbei bemerkt, oft genug
Künstler und Publikum stört), beides sind geldwerte Leistungen
- oder nicht? Und: beides sind Grund-Voraussetzungen für des Journalisten
späteren Gelderwerb beim Verkauf seiner Konzertkritik an eine Zeitung!!!
Der Journalist gehört also definitiv zu den Nutznießern dessen,
was hier mit 'traditionell' etikettiert ist.
Das Groteske dabei:
Ohne die an der Veranstaltung beteiligten, ausübenden Künstler
aber könnte der Journalist - im allgemeinen - zwar immer noch etwas
schreiben, auf keinen Fall jedoch jene Konzertkritiken, für deren
Nutzung Herr Hellmers - im speziellen - ausgerechnet diejenigen zur Kasse
bitten läßt, die ihm mit ihren Auftritten regelmäßig
zu seiner beruflichen Daseinsberechtigung verhelfen.
Künstler haben "Pressemappen" seit es "Presse"
gibt.
Online = alles zuende?
Einer der betroffenen Kollegen ist der Liedermacher, Kabarettist und
Autor Michael Zachcial.
Wir haben beschlossen, die Sache - jeder auf seine Art - öffentlich
zu machen und gemeinsam zu gegebener Zeit vom weiteren Verlauf zu berichten.
Wir werden nicht heimlich, still und leise "einen Deal" aushandeln,
um dann mit Hilfe eines Anwalts womöglich etwas weniger zu zahlen.
Unser Schweigen würde Anwälten wie Dr. Schenk in die Hände
spielen, der vermutlch nur darauf wartet, daß man geschockt von
der Höhe der Forderung und aus Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung
das vermeintlich kleinere Übel wählt und schnell zahlt, während
er sich auf die nächsten Opfer stürzt.
Wir tun das nicht nur für uns, sondern wollen versuchen, für
die Zukunft Klarheit zu schaffen. Klarheit nicht nur für Musiker,
sondern auch für alle anderen Künstler, wie z. B. Schauspieler,
die mit Pressestimmen umgehen.
Wir möchten so viele Kolleginnen und Kollegen wie möglich mit
ins Boot holen, alle, die ebenfalls betroffen sind oder es sein werden,
ermuntern, sich mit uns zu solidarisieren, denn nur so wird es zu stemmen
sein, mit der Solidarität all derer, die morgen auf einer Abmahnliste
stehen könnten.
Unten die Links zu den von Michael eingerichteten Seiten.
In Hoffnung und Zuversicht
- mit Dank an Michael Zachcial, Maik Wolter (PROFOLK
e. V.) und Jürgen Ehle
für Hilfe, Tips, Gespräche diesen Text betreffend -
Scarlett O'!
Unsere Berichte auf chanson.de
, desgleichen auf facebook,
und hier die Möglichkeit zur Diskussion.
Offener Brief von Kulturschaffenden,
Kulturvereinen, Journalisten und Kulturfreunden
an die Zeitungsverleger und entsprechenden Rechteinhaber
Vom Zeitungsartikel in den Schaukästen der Theater, dem Pressespiegel
im Programmheft bis zu den Pressemappen der Künstler, das Verwenden
von Rezensionen aus der Tagespresse ist so alt wie der Kulturbetrieb selbst.
Es ist ein vielen lieb gewordenes Geben und Nehmen: Künstler liefern
mit ihrer Arbeit den Gegenstand, über den berichtet wird. Ihre schöpferischen
Leistungen, ihre Pointen, ihre Pressetexte werden häufig von den
Rezensenten in den jeweiligen Besprechungen zitiert. Dabei schmückt
der Name eines bekannten Künstlers das Feuilleton ebenso, wie der
Name der Zeitung oder des Rezensenten die Pressemitteilung des Künstlers
schmückt. Die Wiedergabe des vollständigen Zeitungsartikels
- unter sorgfältiger Nennung der Quelle - ist dabei aufrichtiger
als das verkürzte Zitieren, da man durch geschickte Montage die Tendenz
einer Rezension in seinem Sinne deutlich verändern kann.
Gute Pressekritiken helfen den Künstlern, Veranstalter und das Publikum
auf sich aufmerksam zu machen. Die Namen der Zeitungen und Rezensenten
erfahren durch das Zitieren wiederum Verbreitung über den angestammten
Leserkreis hinaus, wodurch sich auch die Reputation der Kritiker erhöht
und der Zeitungsverlag weitere Anzeigenkunden gewinnen kann.
In letzter Zeit sind nun einige Künstler, Theater und Kulturvereine,
die Rezensionen über ihre eigenen Darbietungen bzw. Aktivitäten
auf ihre Webseiten gestellt haben, ohne Vorwarnung mit erheblichen Geldbeträgen
abgemahnt worden. Einige haben aus Angst vor noch höheren Kosten,
die sich durch ein Gerichtsverfahren ergeben könnten, bezahlt. Viele
Künstlerkollegen und Kulturvereine haben in Panik die Kritiken von
ihren Webseiten genommen, die meisten von ihnen wohl für immer, da
sie die Webseiten häufig in mühevoller Kleinarbeit selbst erstellen.
Zuletzt wurden Ende Juli die Sängerin Scarlett O´und der Liedermacher
Michael Zachcial jeweils wegen Verwendung einer mehrere Jahre alten Pressekritik
aus der Syker Kreiszeitung durch eine Bremer Anwaltskanzlei abgemahnt.
Der in den Schreiben benannte Streitwert betrug dabei nahezu 20.000 Euro,
das geforderte Honorar der Anwaltskanzlei lag bei ca. 1000 Euro. Beide
weigern sich zu zahlen und erwarten nun womöglich ein Gerichtsverfahren.
Die digitale Revolution und das Aufkommen des Internets machen eine Anpassung
des Urheberrechts zwingend notwendig. Während der Gesetzgeber noch
überlegt, erleidet die kulturelle Landschaft Schaden. Nutznießer
der Abmahnungen sind dabei weder Journalisten noch Verlage, sondern am
ehesten die Anwälte.
Dem Wortlaut der Abmahnungen folgend, müssten alle Künstler
für Rezensionen Ihrer Arbeit auf der eigenen Webseite bezahlen. Wie
steht es aber um die Unabhängigkeit der Presse, wenn der Gegenstand
der Kritik seinen Kritiker bezahlt?
Wir, die Unterzeichner, treten dafür ein, daß Künstler
und Kulturvereine Artikel aus der Tagespresse sowie Hörfunk und TV
- Beiträge, in denen über ihre Arbeit berichtet wird, vollständig
oder in Auszügen auf ihren Webseiten genehmigungsfrei dokumentieren
dürfen. Die Quelle ist hierbei anzugeben und möglichst zu verlinken.
Wir ersuchen die Urheber und Rechteinhaber hiermit, dies unabhängig
von der Gesetzeslage zu unterstützen, zu tolerieren und das auch
öffentlich bekannt zu geben.
Wir laden ein zum Dialog auf Facebook und auf dieser Webseite. Die Namen
derjenigen Verlage etc., die diese Toleranzregelung unterstützen,
werden wir gerne hier veröffentlichen, wenn Sie uns unter toleranz@chanson.de
benachrichtigen.
Bremen / Liebenhof , den 15. September 2013
Erstunterzeichner:
Scarlett O´ - Liebenhof - Musikerin
Pigor - Berlin - Musiker
Michael Zachcial - Bremen - Die Grenzgänger, Liedermacher
Dr. Manfred Maurenbrecher - Berlin - Musiker/Texter
Jürgen Ehle - Liebenhof - Musiker / Komponist
Michael Kleff - Bonn - Journalist / Chefredakteur Folker
Axel Prahl - Berlin - Schauspieler
Andreas Dresen - Potsdam - Filmregisseur
Hannes Wader - Sänger / Liedermacher
Gerd Heger - Saarbrücken - Journalist / Musikprogrammgestalter
Steffen Mensching - Rudolstadt - Intendant Theater Rudolstadt
Maik Wolter - Berlin - Musiker/ Vorsitzender Profolk e. V.
Barbara Thalheim - Berlin - Liedermacherin
Robert Weißenberger - Frankfurt a.M. - Künstlermanagement
Uwe Hassbecker - Berlin - Silly, Musiker
Felix Kroll - Lübeck - Akkordeonist
Jörg Fröse - Leezdorf - Musiker
Annette Rettich - Dortmund - Cellistin
Hier geht's zum UNTERZEICHNEN
und zur Liste aller, die sich schon angeschlossen haben.
Der offene Brief darf selbstverständlich gern verlinkt werden!
Die nächste Runde in Sachen Abmahnung
Unser offener Brief hat bisher fast 6000 Unterschriften
von Künstlern aller Sparten, Veranstaltern und sonst mit Kultur Beschäftigten,
von Juristen und - für uns sehr erfreulich und beruhigend - von Verlegern
und vielen Kollegen der schreibenden Zunft.
Jetzt wollen wir den angekündigten nächsten Schritt tun: eine
Petition verfassen und für eine Gesetzesänderung auf den Weg
bringen.
Diese Petition soll nicht nur Künstler betreffen, sondern alle, die
in der Öffentlichkeit tätig sind und für die das Echo der
Öffentlichkeit auf ihre Arbeit wichtig ist, um ihre Arbeit darzustellen
und ihre Tätigkeit überhaupt ausführen zu können -
und damit aber Gefahr laufen, abgezockt zu werden.
Die Petition könnte in etwa so lauten:
Tatsächliche und juristische Personen, über deren Arbeit und
Wirken in den Medien berichtet wird, haben das Recht, diese Berichte als
Teil ihres Bildes (Image) in der Öffentlichkeit für die Öffentlichkeit
zu dokumentieren, z.B. auf der eigenen Internetseite. Autor und Quelle
sind hierbei anzugeben und wenn möglich zu verlinken.
Alle weiteren Rechte bleiben bei den Autoren. Über
den Zweck der Selbstdarstellung hinausgehende Verwertung der Medienberichte
ist mit den Verfassern abzustimmen und nur nach deren Erlaubnis gestattet.
Ihr seid weiterhin herzlich eingeladen, mit uns zu diskutieren, diesmal
nicht schriftlich, sondern von Angesicht zu Angesicht:
beim Festival Musik und Politik 2014
Veranstaltung: Gespräch: Abmahner Abzocker
Datum: Sa, 22.2.14
Zeit: 16:00
Stadt: Berlin
Location: Jugendtheateretage
Adresse: Danziger Str. 101
Eintritt: frei
Wir möchten nach diesem Termin die Petition gern in andere, sprich
kompetente juristische Hände geben, und uns endlich nicht mehr nur
nebenbei mit unserer eigentlichen Arbeit befassen dürfen.
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