home    news    Bio    Programme    Termine    download    Presse    Musik    CDs    shop
  Fotos    links    e-mail    booking    sitemap    Datenschutz    Scarlett baut    Sinneswandel
 
o'


Eine POLEMIK

Die ganze Geschichte begann für mich mit
einer Hochsommerüberraschung

Ihre urheberrechtswidrigen Inhalte, Unser Zeichen: ....

Nein, das hier wird kein Aufsatz über Groß- oder Kleinschreibung nach dem Komma.
Dieses war/ist die Betreffzeile einer eMail, deren Inhalt sich mir erst nicht erschließen wollte, den ich dann für einen sehr schlechten Scherz hielt, um nach mehrfachem Lesen fast einen Herzkasper mit Atemstillstand samt dazugehöriger Sprachlosigkeit - letztere bei mir eigentlich schlicht undenkbar - zu erleiden, und der mich schließlich wütend und kampfeslustig gemacht hat - wobei lustig als Beschreibung meines Seelenzustandes diesen um Haaresbreite verfehlt.
Vor der Kampfeswut gab es noch einen anderen Impuls, dem ich per Telefon am folgenden Tag nachgab, dazu unten mehr.

Aber ich will versuchen, soweit möglich, ernst zu bleiben und zu schreiben, denn das Ganze ist kein Witz.

Also die Nachricht vom 15.07.2013.
Sie stammt von der Kanzlei Dr. Schenk in Bremen.
Im Anhang (den ich erst nach telefonischer Rückfrage bei o. gen. Kanzlei, ob es sich wirklich um eine solche handele, geöffnet habe) folgende Dokumente, die mir auch noch per papierener Post zugehen sollten:

1. ein Anschreiben, in dem mir u. a. mitgeteilt wird

- daß Boris Hellmers-Spethmann, seines Zeichens freier Journalist,
   der regelmäßig eigens verfaßte Texte veröffentlicht, einen davon am 08.12.2008
   in der Kreiszeitung Stuhr/Weyhe, ihr Mandant sei;
- daß ich eine Internetplattform - www.scarlett-o.de - betreibe, auf der ich
   regelmäßig Beiträge, News und Termine im musikalischen Bereich
   veröffentliche, u. a. besagten Text vom 08.12.08, der dann zitiert wird;
- daß der Text als Sprachwerk geschützt sei;
- daß die Veröffentlichung das Urheberrecht des Mandanten verletze;
- daß ihrem Mandanten ein Schadens- und Unterlassungs- sowie ein
   Auskunftsanspruch zustünde;
- daß sie mir vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur
   außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses gäben;
- daß die beigefügte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung zu
   unterzeichnen und bis spätestens zum 25.07.13 zurückzusenden sei;
- daß ich ihrem Mandanten Schadensersatz zu zahlen hätte;
- Nutzungsgebühr für ungenehmigte Textnutzung pro Jahr 1.900,- €
   plus Auskunft über Dauer der Textnutzung;
- Vergleichsangebot: Zahlung von 600,- € sofort an Mandanten, der dann auf das    Auskunftsrecht verzichte;
- zzgl. der Kosten für die Beauftragung der Kanzlei in Höhe von 869,- €, wobei der    Gegenstandswert auf 16.000,- € zu beziffern sei;
- alles einzuzahlen bis 25.07.2013, ansonsten Gerichtsverfahren;

2. eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- bei erneuter Textverwendung 5.100,- € Vertragsstrafe (es folgt das wiederholte
   Zitieren besagten Textes);
- auf das Vergleichsangebot einzugehen und sofort zu zahlen;

3. eine Vollmacht
    unterschrieben von Boris Hellmers-Spethmann;


W O W

Das muß man erst einmal sacken lassen.

Ja, ich habe eine Internetseite, auf der ich regelmäßig Beiträge, News und Termine im musikalischen Bereich veröffentliche. Logisch, ich bin Musikerin und möchte, daß Publikum und Veranstalter über mich und meine Arbeit informiert werden.
Und ja, ich habe den Text von Boris Hellmers zitiert. Und das mit seiner Genehmigung.
Ich erinnere mich nicht an viele der Presseleute, die mir in 35 Bühnenjahren begegnet sind, an das Treffen mit Boris Hellmers kann ich mich sehr genau erinnern.
Er kam nach unserem Weihnachtskonzert am 05.12.2008 in Stuhr zu mir/uns, um seine Begeisterung auszudrücken und seine positive Kritik anzukündigen. Auf meine Bemerkung hin, daß wir uns immer über selbst denkende und mit eigenen Worten ein Konzert beschreibende Kritiker freuen, um die Texte als Referenzen zu benutzen, seine (sinngemäße) Antwort: Da macht euch keine Sorgen, das bekommt ihr von mir! - und er übergab mir seine Adresse samt Telefonnummer und vollständigem (!!!) Namen - damals nur Hellmers ohne Spethmann.

Ein paar Tage später schickte uns der Veranstalter den Artikel zu, der unter dem Pseudonym des Autors in der Kreiszeitung Stuhr/Weyhe (der Verlag Kreiszeitung distanziert sich übrigens klar von dieser Abmahnpraxis!) erschienen war, und wir haben uns sehr darüber gefreut. Der Mann verstand sein Handwerk und hatte ganz offensichtlich nicht nur Ahnung vom Schreiben sondern auch von Musik.
Ein kleines Allerdings:
Der Artikel ist zu weiten Teilen eine Inhaltsangabe meines Programmes, ergänzt durch die kritischen Wertungen des Autors. D. h., wenn man es genau nimmt, habe ich mit der Zusammenstellung des Konzertprogramms sozusagen das Grundgerüst für den Artikel geliefert und damit einen - wie auch immer gearteten - Anteil an der Autorenschaft.

Und ja, natürlich habe ich den Artikel später auf die Internetseite gesetzt und zwar unter Nennung des Erscheinungsdatums, der Zeitung und des vollständigen Namens des Autors.

Mittlerweile weiß ich, daß dieses Anwaltsschreiben - ganz offenbar ein Fließbandprodukt mit diversen Rechen- und Schreibfehlern - jeweils ein wenig modifiziert - an eine ganze Reihe Künstlerkollegen und sogar einen veranstaltenden Kulturverein gegangen ist.

Nebenbei:
Es hat nicht nur so kleine Lichter wie mich, sondern auch einen Peter Kraus getroffen. Er persönlich und auch sein Management haben mir ausdrücklich gestattet, in diesem Zusammenhang seinen Namen zu nennen.

Ich will hier nicht die Gilde der Journalisten als solche angreifen. Sie müssen genau wie wir zusehen, daß sie von ihrer Arbeit leben können. Aber bitte keine Abzocke auf so linke Art.

Es geht auch nicht darum, gegen das Urheberrecht anzugehen. Gerade wir, die wir nicht nur ausführende, sondern komponierende und textende Musiker sind, haben ein verstärktes Interesse, es zu schützen, auch und gerade vor Geschäftemacherei.

Trotzdem, ein wenig Polemik ,
man kann es auch künstlerische Freiheit nennen,
erlaube ich mir einfach.

Da kommt jemand, der keinen Eintritt zahlt, obwohl ich ihn nicht eingeladen habe, in mein Konzert, schreibt über meine Arbeit, veröffentlicht das, verdient mit meiner Arbeit Geld und zwar, ohne daß ich das Geschriebene vor der Veröffentlichung zu Gesicht bekomme.
Dieses Stück Schreiberei verschwindet nach der bezahlten Veröffentlichung in der Tagespresse in der Versenkung, interessiert niemanden mehr, sofern es überhaupt jemanden erreicht hat.
Ich mache für diesen "Jemand", der keinen Eintritt gezahlt hat, auf meiner Webseite Werbung, indem ich seine Arbeit vorstelle und seinen Namen nenne und werde dafür bestraft.
Ich soll für etwas bezahlen, das ohne meine Arbeit gar nicht existieren würde. Das ist ja wohl verkehrte Welt.

Und ganz offensichtlich herrscht hier keinerlei Rechtssicherheit. Es gibt, wie ich in den letzten Tagen gelernt habe, die Aussagen, daß Artikel in Gänze nicht verwendet werden dürfen, wohl aber Ausschnitte, die zu kommentieren seien oder mit eigenen Worten wiedergegebene Inhalte solcher Texte.
Na toll, da schreibe ich mir meine Rezensionen gleich selber.
Sollte es dazu kommen, daß einmal bezahlte, erschienene Texte für die Nachnutzung durch die, um die es in diesen Texten geht, bezahlt, gemietet, was auch immer, werden müssen, dann wird es sein wie bei den sich in endlose Längen ziehenden Gerichtverfahren in unserem Rechtssystem, wo nur der, der sie finanziell durchhält, zu seinem Recht kommt: Wer es sich leisten kann, Rezensionen zu bezahlen, hat die Möglichkeit, seine (online-) Pressemappe etc. zu bestücken, der Rest bleibt auf der Strecke. Von Objektivität in solchen Rezensionen kann dann allerdings schon gar nicht mehr die Rede sein.

Machen sich Veranstalter eigentlich strafbar, wenn sie uns über unsere Arbeit verfaßte Artikel aus der örtlichen Presse zusenden?
Das war kein Tip für die nächste Abzockeraktion!!!

Wie wäre es denn mal mit einer Überlegung für ein Gesetz in dieser Richtung:
Die Veröffentlichung eines Textes über meine Arbeit, den es ohne meine Arbeit gar nicht geben würde, enthält für mich automatisch die Genehmigung, diese Veröffentlichung zu benutzen, quasi eine fiktive Absprache zu gegenseitigem Nutzen.

Ganz im Ernst:
Wenn öffentlich etwas über mich verbreitet wird, muss mir gestattet sein,
dies genauso öffentlich zu dokumentieren, sowohl mit als auch ganz ohne Kommentar.
Ich betrachte das als Teil meiner Persönlichkeitsrechte, denn worum geht es hier vor allen Dingen?
Um M E I N Bild in der Öffentlichkeit.
Wirtschaftliche Interessen anderer - ob berechtigt oder unberechtigt sei einmal dahingestellt - haben dahinter zurückzutreten.


Mein vorläufiges - polemisches - künstlerisch freiheitliches - Fazit

Ich werde einen neuen Paragraphen in meine Konzertverträge einfügen - eine salvatorische Klausel gibt's ja schon, warum nicht einen Boris-Hellmers-Zusatz:

Nicht explizit durch mich eingeladene Pressevertreter - also jene, die nicht auf meiner Gästeliste stehen - bezahlen die Konzertkarte wie jeder andere Besucher!

Vermutlich wird das Löhnen des Eintritts die Anzahl der zu Konzerten erscheinenden Pressevertreter drastisch verringern.
Aber das kann mir bei den o. gen., mir derzeit straffrei zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Nutzung ihrer Arbeitsergebnisse dann auch egal sein.

Mein Vorschlag
Wir Musiker schreiben uns gegenseitig die Rezensionen, ich über dich - du über mich, jede/r redigiert über den sie/ihn betreffenden noch einmal drüber, erweitert, verbessert nach Gusto.
Das wird in vielen Fällen wahrscheinlich wesentlich mehr Substanz haben, schont Zeit und Nerven und alle sind zufrieden - außer Dr. Schenk.
Und Boris Hellmers, der sich übrigens am Telefon verleugnen läßt, geht als Paragraph in die Geschichte ein.

(Hier komme ich zu meinem anfangs erwähnten Impuls. Nachdem der erste Schreck logischerweise mein ganz eigener war, galt der zweite ihm: Ob der arme Kerl überhaupt weiß, was da in seinem Namen abgeht?
Ich habe ihn angerufen, mehrmals, vergeblich - wie einige der anderen Betroffenen auch.
Man hätte reden können bevor so eine Aktion gestartet wird - reden wollen vorausgesetzt. Er hätte mich anrufen können, hatte schließlich auch meine Visitenkarte seit dem bewußten Konzert. Er hätte mir sagen können, daß er nicht mehr möchte, daß ich seinen Text gut finde und ihn benutze. Sein gutes Recht. Er hätte mir auch für künftige Nutzung eine Rechnung unter die Nase halten können. Dann hätte ich Gelegenheit gehabt, ihm meine Haltung dazu zu erklären oder den Text sofort von der Seite zu entfernen. Hätte, hätte .... Das Leben könnte so einfach sein. Dann hätte es natürlich auch keinen Rechtsanwalt mit guten Geldbeschaffungsideen gegeben...)

Apropos Rechtsanwälte:
Ich habe in meinem Haus eine Katzenkasse zu stehen, deren Inhalt (Gaben von Freundinnen) mir dabei hilft, das Leben, also Kastrationen, Futter usw. diverser wilder Katzen zu finanzieren.
So eine Kasse könnte ich auch zur Versorgung bedürftiger Rechtsanwälte einrichten.


Nochmal allgemeiner Ernst

Advokaten, die versuchen, schnelles Geld zu machen, bringen dabei ganz nebenbei eine Tradition - modern ausgedrückt: eine klassische "win-win-Situation" - zu Fall:

Von Veranstaltern erhält der Journalist - im allgemeinen - traditionell nicht nur freien Eintritt zur Veranstaltung, sondern traditionell auch die Erlaubnis zu fotografieren (womit er, nebenbei bemerkt, oft genug Künstler und Publikum stört), beides sind geldwerte Leistungen - oder nicht? Und: beides sind Grund-Voraussetzungen für des Journalisten späteren Gelderwerb beim Verkauf seiner Konzertkritik an eine Zeitung!!! Der Journalist gehört also definitiv zu den Nutznießern dessen, was hier mit 'traditionell' etikettiert ist.
Das Groteske dabei:
Ohne die an der Veranstaltung beteiligten, ausübenden Künstler aber könnte der Journalist - im allgemeinen - zwar immer noch etwas schreiben, auf keinen Fall jedoch jene Konzertkritiken, für deren Nutzung Herr Hellmers - im speziellen - ausgerechnet diejenigen zur Kasse bitten läßt, die ihm mit ihren Auftritten regelmäßig zu seiner beruflichen Daseinsberechtigung verhelfen.

Künstler haben "Pressemappen" seit es "Presse" gibt.
Online = alles zuende?

Einer der betroffenen Kollegen ist der Liedermacher, Kabarettist und Autor Michael Zachcial.
Wir haben beschlossen, die Sache - jeder auf seine Art - öffentlich zu machen und gemeinsam zu gegebener Zeit vom weiteren Verlauf zu berichten. Wir werden nicht heimlich, still und leise "einen Deal" aushandeln, um dann mit Hilfe eines Anwalts womöglich etwas weniger zu zahlen. Unser Schweigen würde Anwälten wie Dr. Schenk in die Hände spielen, der vermutlch nur darauf wartet, daß man geschockt von der Höhe der Forderung und aus Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung das vermeintlich kleinere Übel wählt und schnell zahlt, während er sich auf die nächsten Opfer stürzt.
Wir tun das nicht nur für uns, sondern wollen versuchen, für die Zukunft Klarheit zu schaffen. Klarheit nicht nur für Musiker, sondern auch für alle anderen Künstler, wie z. B. Schauspieler, die mit Pressestimmen umgehen.
Wir möchten so viele Kolleginnen und Kollegen wie möglich mit ins Boot holen, alle, die ebenfalls betroffen sind oder es sein werden, ermuntern, sich mit uns zu solidarisieren, denn nur so wird es zu stemmen sein, mit der Solidarität all derer, die morgen auf einer Abmahnliste stehen könnten.

Unten die Links zu den von Michael eingerichteten Seiten.

In Hoffnung und Zuversicht
- mit Dank an Michael Zachcial, Maik Wolter (PROFOLK e. V.) und Jürgen Ehle
für Hilfe, Tips, Gespräche diesen Text betreffend -

Scarlett O'!

Unsere Berichte auf chanson.de , desgleichen auf facebook,
und hier die Möglichkeit zur Diskussion.

 

Offener Brief von Kulturschaffenden,
Kulturvereinen, Journalisten und Kulturfreunden
an die Zeitungsverleger und entsprechenden Rechteinhaber

Vom Zeitungsartikel in den Schaukästen der Theater, dem Pressespiegel im Programmheft bis zu den Pressemappen der Künstler, das Verwenden von Rezensionen aus der Tagespresse ist so alt wie der Kulturbetrieb selbst.

Es ist ein vielen lieb gewordenes Geben und Nehmen: Künstler liefern mit ihrer Arbeit den Gegenstand, über den berichtet wird. Ihre schöpferischen Leistungen, ihre Pointen, ihre Pressetexte werden häufig von den Rezensenten in den jeweiligen Besprechungen zitiert. Dabei schmückt der Name eines bekannten Künstlers das Feuilleton ebenso, wie der Name der Zeitung oder des Rezensenten die Pressemitteilung des Künstlers schmückt. Die Wiedergabe des vollständigen Zeitungsartikels - unter sorgfältiger Nennung der Quelle - ist dabei aufrichtiger als das verkürzte Zitieren, da man durch geschickte Montage die Tendenz einer Rezension in seinem Sinne deutlich verändern kann.

Gute Pressekritiken helfen den Künstlern, Veranstalter und das Publikum auf sich aufmerksam zu machen. Die Namen der Zeitungen und Rezensenten erfahren durch das Zitieren wiederum Verbreitung über den angestammten Leserkreis hinaus, wodurch sich auch die Reputation der Kritiker erhöht und der Zeitungsverlag weitere Anzeigenkunden gewinnen kann.

In letzter Zeit sind nun einige Künstler, Theater und Kulturvereine, die Rezensionen über ihre eigenen Darbietungen bzw. Aktivitäten auf ihre Webseiten gestellt haben, ohne Vorwarnung mit erheblichen Geldbeträgen abgemahnt worden. Einige haben aus Angst vor noch höheren Kosten, die sich durch ein Gerichtsverfahren ergeben könnten, bezahlt. Viele Künstlerkollegen und Kulturvereine haben in Panik die Kritiken von ihren Webseiten genommen, die meisten von ihnen wohl für immer, da sie die Webseiten häufig in mühevoller Kleinarbeit selbst erstellen.

Zuletzt wurden Ende Juli die Sängerin Scarlett O´und der Liedermacher Michael Zachcial jeweils wegen Verwendung einer mehrere Jahre alten Pressekritik aus der Syker Kreiszeitung durch eine Bremer Anwaltskanzlei abgemahnt. Der in den Schreiben benannte Streitwert betrug dabei nahezu 20.000 Euro, das geforderte Honorar der Anwaltskanzlei lag bei ca. 1000 Euro. Beide weigern sich zu zahlen und erwarten nun womöglich ein Gerichtsverfahren.

Die digitale Revolution und das Aufkommen des Internets machen eine Anpassung des Urheberrechts zwingend notwendig. Während der Gesetzgeber noch überlegt, erleidet die kulturelle Landschaft Schaden. Nutznießer der Abmahnungen sind dabei weder Journalisten noch Verlage, sondern am ehesten die Anwälte.

Dem Wortlaut der Abmahnungen folgend, müssten alle Künstler für Rezensionen Ihrer Arbeit auf der eigenen Webseite bezahlen. Wie steht es aber um die Unabhängigkeit der Presse, wenn der Gegenstand der Kritik seinen Kritiker bezahlt?

Wir, die Unterzeichner, treten dafür ein, daß Künstler und Kulturvereine Artikel aus der Tagespresse sowie Hörfunk und TV - Beiträge, in denen über ihre Arbeit berichtet wird, vollständig oder in Auszügen auf ihren Webseiten genehmigungsfrei dokumentieren dürfen. Die Quelle ist hierbei anzugeben und möglichst zu verlinken.

Wir ersuchen die Urheber und Rechteinhaber hiermit, dies unabhängig von der Gesetzeslage zu unterstützen, zu tolerieren und das auch öffentlich bekannt zu geben.

Wir laden ein zum Dialog auf Facebook und auf dieser Webseite. Die Namen derjenigen Verlage etc., die diese Toleranzregelung unterstützen, werden wir gerne hier veröffentlichen, wenn Sie uns unter toleranz@chanson.de benachrichtigen.

Bremen / Liebenhof , den 15. September 2013
Erstunterzeichner:

Scarlett O´ - Liebenhof - Musikerin
Pigor - Berlin - Musiker
Michael Zachcial - Bremen - Die Grenzgänger, Liedermacher
Dr. Manfred Maurenbrecher - Berlin - Musiker/Texter
Jürgen Ehle - Liebenhof - Musiker / Komponist
Michael Kleff - Bonn - Journalist / Chefredakteur Folker
Axel Prahl - Berlin - Schauspieler
Andreas Dresen - Potsdam - Filmregisseur
Hannes Wader - Sänger / Liedermacher
Gerd Heger - Saarbrücken - Journalist / Musikprogrammgestalter
Steffen Mensching - Rudolstadt - Intendant Theater Rudolstadt
Maik Wolter - Berlin - Musiker/ Vorsitzender Profolk e. V.
Barbara Thalheim - Berlin - Liedermacherin
Robert Weißenberger - Frankfurt a.M. - Künstlermanagement
Uwe Hassbecker - Berlin - Silly, Musiker
Felix Kroll - Lübeck - Akkordeonist
Jörg Fröse - Leezdorf - Musiker
Annette Rettich - Dortmund - Cellistin


Hier geht's zum UNTERZEICHNEN
und zur Liste aller, die sich schon angeschlossen haben.

Der offene Brief darf selbstverständlich gern verlinkt werden!


Die nächste Runde in Sachen Abmahnung

Unser offener Brief hat bisher fast 6000 Unterschriften von Künstlern aller Sparten, Veranstaltern und sonst mit Kultur Beschäftigten, von Juristen und - für uns sehr erfreulich und beruhigend - von Verlegern und vielen Kollegen der schreibenden Zunft.
Jetzt wollen wir den angekündigten nächsten Schritt tun: eine Petition verfassen und für eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen.
Diese Petition soll nicht nur Künstler betreffen, sondern alle, die in der Öffentlichkeit tätig sind und für die das Echo der Öffentlichkeit auf ihre Arbeit wichtig ist, um ihre Arbeit darzustellen und ihre Tätigkeit überhaupt ausführen zu können - und damit aber Gefahr laufen, abgezockt zu werden.

Die Petition könnte in etwa so lauten:
Tatsächliche und juristische Personen, über deren Arbeit und Wirken in den Medien berichtet wird, haben das Recht, diese Berichte als Teil ihres Bildes (Image) in der Öffentlichkeit für die Öffentlichkeit zu dokumentieren, z.B. auf der eigenen Internetseite. Autor und Quelle sind hierbei anzugeben und wenn möglich zu verlinken.

Alle weiteren Rechte bleiben bei den Autoren. Über den Zweck der Selbstdarstellung hinausgehende Verwertung der Medienberichte ist mit den Verfassern abzustimmen und nur nach deren Erlaubnis gestattet.

Ihr seid weiterhin herzlich eingeladen, mit uns zu diskutieren, diesmal nicht schriftlich, sondern von Angesicht zu Angesicht:

beim Festival Musik und Politik 2014
Veranstaltung: Gespräch: “Abmahner – Abzocker”
Datum: Sa, 22.2.14
Zeit: 16:00
Stadt: Berlin
Location: Jugendtheateretage
Adresse: Danziger Str. 101
Eintritt: frei

Wir möchten nach diesem Termin die Petition gern in andere, sprich kompetente juristische Hände geben, und uns endlich nicht mehr nur nebenbei mit unserer eigentlichen Arbeit befassen dürfen.

 
  home    news    Bio    Programme    Termine    download    Presse    Musik    CDs    shop
  Fotos    links    e-mail    booking    sitemap    Datenschutz    Scarlett baut    Sinneswandel